Verhinderungspflege

Wenn Ihre Hauptpflegeperson verhindert ist

Manchmal können unvorhergesehene Umstände wie Krankheit oder andere Verpflichtungen dazu führen, dass Ihre Hauptpflegeperson vorübergehend nicht verfügbar ist. In solchen Situationen haben Sie Anspruch auf Entlastungspflege. Dies bedeutet, dass Sie während dieser Zeit von einer anderen qualifizierten Pflegeperson betreut werden können. Die Kosten für diese Leistung werden von der Pflegekasse übernommen und dürfen den Betrag von derzeit 2.418 Euro pro Kalenderjahr nicht überschreiten.

Bei uns können Sie die Entlastungspflege auf verschiedene Weise in Anspruch nehmen …

… je nach Ihren individuellen Bedürfnissen:

  • Ambulante Pflege: Unsere professionellen Pflegekräfte kommen zu Ihnen nach Hause und bieten Ihnen die erforderliche Unterstützung und Pflege.
  • Tagespflege: In unserer Tagespflegeeinrichtung können Sie den Tag in einer unterstützenden und sozialen Umgebung verbringen, während Sie von unserem engagierten Team betreut werden.

Wenn Sie weitere Informationen zur Entlastungspflege benötigen oder Fragen dazu haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und unterstützen Sie dabei, die bestmögliche Pflegelösung für Ihre Situation zu finden.