Die Verhinderungspflege

Ist Ihre Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen an der Pflege verhindert, besteht für 28 Tage im Kalenderjahr ein Anspruch darauf, dass Sie durch jemand anderes gepflegt werden.

Die Aufwendungen der Pflegekasse für diese Leistung dürfen den Betrag von aktuell 1.612 Euro je Kalenderjahr nicht übersteigen.

Die Verhinderungspflege können Sie bei uns durch ambulante Pflege, stundenweise Betreuung oder Tagespflege in Anspruch nehmen.

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